Bauleitung und Objektüberwachung

Man unterscheidet zwischen Bauleitung und Objektüberwachung.

Bauleitung:

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung bzw. -zustimmung sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Sicherung öffentlich-rechtlicher Schutzziele).
  • Überwachen des sicheren bautechnischen Betriebs der Baustelle, insbesondere des gefahrlosen Ineinandergreifens der Arbeiten der Unternehmer und der Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen.

Objektüberwachung:

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften und den mit den ausführenden Firmen geschlossenen Verträgen.
  • Aufstellen und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
  • Zur Objektüberwachung gehört auch das Prüfen von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen.