Bauleitung und Objektüberwachung
Man unterscheidet zwischen Bauleitung und Objektüberwachung.
Bauleitung:
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung bzw. -zustimmung sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Sicherung öffentlich-rechtlicher Schutzziele).
- Überwachen des sicheren bautechnischen Betriebs der Baustelle, insbesondere des gefahrlosen Ineinandergreifens der Arbeiten der Unternehmer und der Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen.
Objektüberwachung:
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften und den mit den ausführenden Firmen geschlossenen Verträgen.
- Aufstellen und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
- Zur Objektüberwachung gehört auch das Prüfen von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen.